Wie in der Presse zu lesen war: das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 04.03.2021 die Ausbaubeitragssatzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen der Ortsgemeinde Erpel vom 01.01.2017 für nichtig erklärt. Seitens der Ortsgemeinde Erpel seien die Abrechnungseinheiten „Ortslage Erpel“ und „Ortsteil Orsberg“ fehlerhaft gebildet worden. Dies führe zur Gesamtnichtigkeit der Ausbaubeitragssatzung.
Nach diesem Urteil muss nun der Ortsgemeinderat darüber entscheiden, ob das Urteil von der Gemeinde akzeptiert wird oder ob ein Antrag auf Berufung gestellt werden soll.
Nun wurde es kompliziert: erst hat der Hauptausschuss des Ortsgemeinderates in seiner Sitzung vom 22.03.2021 einstimmig beschlossen, dem Ortsgemeinderat zu empfehlen, keinen Antrag auf Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz zu stellen und damit das Urteil des Verwaltungsgerichts zu akzeptieren. Diese Entscheidung beruhte auf den zum damaligen Zeitpunkt seitens der prozessbevollmächtigten Kanzlei der Ortsgemeinde Erpel erteilten rechtlichen Einschätzung.
Kurz vor der Sitzung des Ortsgemeinderates am 06.04.2021 wurden rechtliche Bewertungen angestellt, die die erste juristische Einschätzung widerlegten. Nun wurde vom Ortsgemeinderat abweichend vom Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses mehrheitlich beschlossen, fristwahrend einen Antrag auf Zulassung der Berufung durch das OVG Koblenz zu stellen.
In der Sitzung am 06.04.2021 haben insbesondere die Mitglieder der Fraktion der DvOE deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie von der Verwaltung unverzüglich weitere Informationen zu den Erfolgsaussichten des Berufungsverfahrens, den bisherigen und noch entstehenden Kosten des gerichtlichen Verfahrens sowie zu den rechtlichen und faktischen Konsequenzen der weiteren Vorgehensweise erwarten. Die Verbandsgemeinde hat noch in der Sitzung eine zeitnahe Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Ortsgemeinderates im Wege einer Videokonferenz in Aussicht gestellt, an der die prozessbevollmächtigte Rechtsanwältin der Ortsgemeinde sowie Dr. Thielmann vom Gemeinde- und Städtebund teilnehmen sollten. Die Fraktion der DvOE hat dazu als einzige Fraktion einen ausführlichen Fragenkatalog ausformuliert und bei der Verwaltung eingereicht und damit die klärungsbedürftigen Fragen und auch die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zusammengestellt, um nicht noch weitere Zeit zu verlieren.
In der am 13.04.2021 durchgeführten Videokonferenz wurde dann auch dieser Fragenkatalog als Leitfaden abgearbeitet, so dass die Verwirrung zu den widersprüchlichen rechtlichen Einschätzungen aufgelöst werden konnte. Alle Ratsmitglieder haben jetzt die Möglichkeit unter Berücksichtigung der Für- und Widerargumente darüber zu entscheiden, ob das Berufungsverfahren fortgesetzt wird, oder der Antrag zurückgenommen wird. Für die DvOE-Mitglieder ist nunmehr klar: das Urteil ist anzunehmen und der zunächst fristwahrend gestellte Antrag muss zurückgenommen werden.
Die Fraktion der DvOE lehnt nach wie vor das System der wiederkehrenden Ausbaubeiträge ab und fordert die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Die einzig akzeptable Vorgehensweise hierbei ist die Steuerfinanzierung, wie sie auch in den meisten Bundesländern praktiziert wird. Bedauerlicherweise hat die rheinland-pfälzische Landesregierung im Jahr 2020 die verpflichtende Umstellung auf wkB beschlossen, so dass die Fraktion der DvOE hiergegen nicht ankommt; auf kommunaler Ebene sind sozusagen „die Hände gebunden“. Die Erpeler Bürgerinnen und Bürger können sich jedoch sicher sein, dass die Fraktion der DvOE, egal wie der Gemeinderat entscheiden wird, sich für eine gerechte Gestaltung einer neuen Satzung einsetzen wird.