Haushaltsdisziplin – schon Schnee von gestern?

Das zähe Ringen um die Genehmigung des Erpeler Haushaltes 2023/2024 dürfte sowohl allen Beteiligten als auch den Erpeler Bürgerinnen und Bürgern noch lebhaft in Erinnerung sein: nachdem der Gemeinderat eine drastische Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B gegen die Stimmen der DvOE beschlossen hat, hat die Kommunalaufsicht zwar den Haushalt für die Jahre 2023/2024 genehmigt, hierbei allerdings ausdrücklich erklärt, dass die OG Erpel verpflichtet sei, auf einen ausgeglichenen Haushalt hinzuarbeiten. Da auf der Einnahmeseite bis zu einer möglichen Erschließung eines Gewerbegebiets und/oder eines möglichen Windkraftparks keine Steigerungen zu erwarten sind, muss zwingend die Ausgabenseite reduziert werden. Diesbezüglich waren sich alle Fraktionen im Rahmen der Beratungen zum Haushalt einig.
Doch schon wenige Wochen später scheinen die Fraktionen der CDU und der SPD dies vergessen zu haben.
Denn in der Gemeinderatssitzung am 07.08.2023 wurde die Teilerneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Rheinstraße, der Steinstraße und der Jahnstraße beschlossen. Während in der Jahnstraße die Erneuerung der Laterne dringend notwendig ist, denn die bisherige war nach den Arbeiten an der Bahnunterführung nicht mehr einsatzfähig, hat die Fraktion der DvOE diesem Vorhaben zugestimmt. Da die Laternen in den beiden anderen Straßen zwar schon in die Jahre gekommen, jedoch voll funktionsfähig sind, hat die DvOE keine Notwendigkeit der Ausgaben gesehen und gegen diese Maßnahmen gestimmt. CDU und SPD stimmten für den Austausch der zwar betagten, aber funktionstüchtigen Lampen.

Besonders bemerkenswert war ein Argument von Seiten der CDU-Fraktion: da diese Maßnahmen über wiederkehrende Beiträge (wkB) abgerechnet werden, müsse die Gemeinde lediglich 30 % der Kosten tragen. Die restlichen 70 % zahlen die Grundstückseigentümer. An dieser Stelle stellt man sich allerdings die Frage, von wem die Ratsmitglieder ihr Mandat erhalten haben und wessen Interessen sie im Rat vertreten: die der Bürgerinnen und Bürger oder die der Verwaltung?