Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz als Berufungsgericht mit Beschluss vom 08.10.2021 bestätigt. Das OVG Koblenz hat den Antrag der Ortsgemeinde Erpel auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Koblenz vom 04.03.2021 abgelehnt, damit ist das Urteil des VG Koblenz rechtskräftig.
Die DvOE hat sich als einzige Fraktion im Erpeler Gemeinderat gegen die Durchführung des Berufungsverfahrens ausgesprochen, um unnötige Kosten zu vermeiden, die jetzt entstanden sind. Aber auch um ausreichend Zeit zu haben, eine neue Satzung zu erstellen, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Leider kann die DvOE wegen der in Rheinland-Pfalz geltenden Gesetzeslage nicht gegen das Abrechnungssystem wkB vorgehen und ist die Ortsgemeinde Erpel verpflichtet, die Straßenausbaumaßnahmen nach dem System wkB abzurechnen. Daher muss der Gemeinderat der Ortsgemeinde Erpel eine neue wkB Satzung beschließen. Die jetzt vom Gericht für nichtig erklärte Satzung war schlecht vorbereitet und endete für die Ortsgemeinde Erpel in einem juristischen Fiasko. Das ist zukünftig unbedingt zu vermeiden, so dass die DvOE nur dann einer neuen Satzung zustimmen wird, wenn diese im Vorfeld sorgfältig vorbereitet wird und der Gemeinderat umfassend von einer kompetenten Stelle beraten wird. Unter Zeitdruck wird es mit der DvOE keine Beschlüsse geben, schließlich wurden mit dem erfolglosen Berufungsverfahren allein 7 Monate vergeudet.
Es ist zudem erforderlich, dass die BürgerInnen seitens der Ortsgemeinde Erpel rechtzeitig über die Konsequenzen des Urteils und die weitere Entwicklung umfassend informiert, sowie auch zu der Erstellung der neuen Satzung einbezogen werden.
Der Grundgedanke des Systems der wiederkehrenden Ausbaubeiträge ist die Verteilung der Straßenausbaubeiträge auf möglichst viele Schultern. Die Eigentümer von Grundstücken an noch nicht erstmalig erschlossenen Straßen sind von der Zahlungspflicht des wkB dauerhaft ausgenommen. In Erpel gibt es einige solche Straßen, die zwar seit Jahrzehnten bebaut sind, aber nicht endgültig erstmalig erschlossen wurden. Die DvOE ist der Auffassung, dass der Zustand ungerecht ist und beseitigt werden muss. Die DvOE wird sich daher im Gemeinderat Erpel dafür einsetzen, dass die Ortsgemeinde Erpel die endgültige erstmalige Erschließung der betroffenen Straßen unverzüglich in Angriff nimmt.
Erpel, 29.10.2021
Demokratie vor Ort Erpel e.V.
Adam Udich, Pressesprecher