Wir haben die VertreterInnen der politischen Parteien in Rheinland-Pfalz gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
Die aktuelle Diskussion in unserem Wohnort Erpel über die Einführung von wiederkehrenden Strassenausbau-Beiträgen durch die OG-Verwaltung könnte Ihnen über die Presse bzw. mehrere Eingaben beim Kreisrechtsausschuss Neuwied zur Kenntnis gelangt sein. Auch die Demonstration, überwiegend älterer MitbürgerInnen in Montabaur gegen die erneute Veranlagung zu Ausbaubeiträgen wurde letzte Woche in mehreren Radiosendern verbreitet.
Ich bin Vorsitzender eines in Gründung befindlichen Vereins (Demokratie vor Ort – Erpel) und um den BürgerInnen in unserem Ort Ihre Position hierzu darstellen zu können, bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1) Unterstützen Sie die gesetzlich festgelegte Übernahme der Ausbaubeiträge – seien es Einmalbeiträge oder wiederkehrende Beiträge aus dem Landeshaushalt (Steuermittel)?
2) Bringt Ihre Fraktion eine entsprechende Gesetzesvorlage in den Landtag bis spätestens 12/2019 ein?
Aus der Mail vom 14. Dezember 2018
...Vielen Dank für Ihre E-Mail. Als CDU Landtagsfraktion haben wir uns einstimmig für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Bürgerinnen und Bürger ausgesprochen. Im Rahmen der Beratungen des Landeshaushalts für die Jahre 2019/2020 hat unser Fraktionsvorsitzender, Christian Baldauf, diesen Vorschlag in seiner Rede in die Debatte Im Landtag eingebracht. In der gestrigen Generalabstimmung über den Haushalt im Landtag haben wir unsere Forderung mit einem entsprechenden Entschließungsantrag bekräftigt. Auch weiterhin werden wir im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unsere kommunalen Ortsgemeinderäte und Bürgermeister, die schon lange auf eine Lösung und Entlastung durch den zuständigen Landesgesetzgebers warten, festhalten. Einen entsprechender Gesetzesentwurf befindet sich in Vorbereitung und wird von der CDU-Fraktion im Landtag eingebracht.
In den kommenden Wochen werde ich gemeinsam mit den CDU-Verbänden des Wahlkreises, Bürgerinnen und Bürgern sowie kommunalen Vertretern Diskussionsveranstaltungen zu diesem Thema anbieten. Zwei Veranstaltungen sind bereits in Planung. Am 23.1.2019 wird eine Veranstaltung mit dem Kommunalpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Gordon Schnieder in Neustadt Wied stattfinden.
In der Woche 15.-18.01.2019 wird eine weitere Veranstaltung mit dem ersten stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Adi Weiland, in der Verbandsgemeinde Unkel stattfinden. Näheres wird rechtzeitig über die Medien angekündigt.
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Aus der Mail vom 21. Dezember 2018
...herzlichen Dank für Ihre E-Mail, im Namen unseres Fraktionsvorsitzenden Christian Baldauf, der mich gebeten hat, Ihnen zu antworten.
Nach unserem Vorschlag im Rahmen der Haushaltsberatungen, zur Abschaffung der Bürgerbeiträge für den Straßenausbau und der Übernahme der Beträge durch den Landeshaushalt, haben wir zahlreiche Zuschriften erhalten, die uns zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Wir bedanken uns auch für Ihr Interesse und das Ihrer Mitstreiterinnen und Mitstreiter.
Ihr beiden Fragen können wir klar beantworten:
1) Es ist das Ziel der CDU-Landtagsfraktion, die Straßenausbaubeiträge für Bürgerinnen und Bürger, seien es Einmalbeiträge oder wiederkehrende Beiträge, abzuschaffen und die anteiligen Kosten künftig durch den Landeshaushalt zu tragen.
Entsprechende Anträge haben wir im Laufe der Haushaltsberatungen vorgelegt und finanziell unterlegt. Diese Anträge wurden durch die Ampel-Koalition im rheinland-pfälzischen Landtag abgelehnt.
Wir sind überzeugt, dass wir mit der Abschaffung eine Gerechtigkeitslücke schließen, erheblichen Streiten aus den Städten und Gemeinden, bis hin zu den Gerichten, beseitigen und viele Bürgerinnen und Bürger nachhaltig entlasten würden.
2) Die Debatte um die Abschaffung ist für uns mit den Haushaltsberatungen nicht vorbei. Sie hat gerade erst begonnen. Sie können daher davon ausgehen, dass wir in der ersten Jahreshälfte 2019 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den rheinland-pfälzischen Landtag einbringen werden. Die Frage einer möglichen Rückrechnung und einer geeigneten Stichtagsregelung werden wir eingehend prüfen und deren Finanzierbarkeit ermitteln. Für jedes Ratsmitglied, das bisher für die eine oder andere Beitragsform argumentiert hat, habe ich volles Verständnis.
Die Entscheidung zwischen Einmalbeiträgen und wiederkehrenden Beiträgen ist wie die Entscheidung zwischen zwei Medikamenten, deren Nebenwirkungen beide bekannt sind, ohne die ein Patient aber nicht überleben kann. Durch die Änderung der Landesgesetzgebung würden wir die Notwendigkeit für diese belastende Entscheidung beseitigen und gleichzeitig würde es dem Patient eher besser als schlechter gehen.Wir bitten Sie weiter um Ihre Unterstützung. Darüber würden wir uns freuen.
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Aus der Mail vom 14. Dezember 2018
...vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Fragen zu Straßenausbaubeiträgen.
Die langfristige Finanzierung einer guten kommunalen Straßeninfrastruktur ist auch in Zukunft wichtig. Straßenausbaubeiträge, bei denen sich BürgerInnen in angemessenem Maß am Um- oder Ausbau ihrer kommunalen Straßen beteiligen, sind dafür ein geeignetes Mittel. Wir sehen keinen Bedarf, dieses bewährte System grundsätzlich in Frage zu stellen. Eine Finanzierung der kommunal erhobenen Straßenausbaubeiträge mit einem jährlichen dreistelligen Millionenbetrag aus dem Landeshaushalt schränkt die Kommunen in der Entscheidung, welche Straßen ausgebaut werden müssen, deutlich ein. Wichtige anderer Projekte aus dem Landeshaushalt könnten nicht mehr finanziert werden, wie beispielsweie eine echte Verkehrswende und Projekte, die beispielsweise armen Familien zu Gute kommen. Eine solche Forderung ist gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht verantwortlich, denn das Geld kann für andere Maßnahmen, die bedürftige Menschen zielgenau unterstützen, besser verwendet werden.
Wir sind uns bewusst, dass einmalige hohe Summen Bürgerinnen und Bürger schwer belasten können. Hierfür bestehen aber im Kommunalabgabengesetz (KAG) Möglichkeiten, durch die die Kommunen soziale Härten ausgleichen können. Insbesondere bei wiederkehrenden Beiträgen werden die Kosten auf mehreren Schultern verteilt und so die individuelle Belastung der Bürgerinnen und Bürger reduziert. Die Entscheidung darüber, ob wiederkehrende oder einmalige Beiträge erhoben werden, liegt aber in der Verantwortung der jeweiligen Kommune selbst...
Lesen Sie hier die Stellungnahme von Martin Haller, SPD-Fraktion, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer vom 18. Dezember 2018.