Adam Udich

49, verheiratet, eine Tochter, Rechtsanwalt.

Ich verfolge seit der Einführung des wiederkehrenden Ausbaubeitrags in Erpel im Jahr 2016 intensiv die Kommunalpolitik in Erpel und der Verbandsgemeinde Unkel und unterstütze die Arbeit der Fraktion der Demokratie vor Ort Erpel im Gemeinderat Erpel. Mit zahlreichen Entscheidungen, die der Gemeinderat Erpel in der laufenden Wahlperiode getroffen hat, bin ich nicht einverstanden, hierzu gehört u.a. die Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B.
In meiner bisherigen „Funktion“ als Zuschauer der Sitzungen des Gemeinderats war es mir nicht möglich, aktiv an der Entscheidungsfindung teilzunehmen. Diese Erkenntnis hat mich dazu bewogen, für den Gemeinderat zu kandidieren.
Transparenz der Ratsarbeit und rechtzeitige Bürgerbeteiligung bei wichtigen zukunftsweisenden Entscheidungen für Erpel sind für mich nicht nur Wahlversprechungen, sondern ich werde diese immer dann wenn rechtlich möglich auch einfordern.

Für Erpel stehen aktuell drei wichtige Themen an:
Erstens: die mögliche Errichtung eines Windparks, ob mit oder ohne die anderen Gemeinden der Verbandsgemeinde Unkel, auf dem Gebiet um den Asberg. Der hierzu gegründete Arbeitskreis unter Vorsitz des Ortsbürgermeisters Erpels muss zukünftig seine Sitzungen öffentlich abhalten und anstatt über die mögliche Verteilung der Gewerbesteuereinnahmen unter den einzelnen Gemeinden zu diskutieren, vorrangig die Einwohner im Rahmen eines verbindlichen Bürgerentscheids befragen, ob ein Windpark gewünscht wird oder nicht.

Zweitens: die mögliche Realisierung des Gewerbegebiets im Bereich der Hinterheide. Ich werde mich dafür einsetzen, dass keinesfalls Grundstücke der Ortsgemeinde Erpel an etwaige Investoren verkauft werden. Damit würde die Ortsgemeinde Erpel das Heft des Handelns aus der Hand geben und sich in Abhängigkeit von, meiner Meinung nach teilweise unseriösen, Investoren begeben. Ratsmitglieder, die eventuelle Eigeninteressen befolgen, müssen konsequent von der Entscheidungsfindung ausgeschossen werden.

Drittens: Entwicklung der Höhe der Hebesätze der Grundsteuer B. Die beschlossene Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B in den Jahren 2022 und 2023 von 395 % auf 610 %, damit auf Druck der Kommunalaufsicht der Haushalt genehmigt wird, ist ein großer Fehler gewesen. Nur durch strikte Haushaltsdisziplin und Abwägung der Notwendigkeit jeder einzelnen Ausgabe, kann eine weitere Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B verhindert werden, möglicherweise zukünftig sogar gesenkt werden.