Hebesatz der Grundsteuer B steigt auf 610 %

In der Ratssitzung vom 05.06.2023 hat der Gemeinderat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der SPD den Hebesatz der Grundsteuer B auf 610 % erhöht. Einzig die Fraktion der DvOE hat nicht für die Erhöhung gestimmt.
Zur Erinnerung: Im Dezember 2019 wurde die Ortsgemeinde Erpel von der Kommunalaufsicht unter Hinweis auf die stark defizitäre Haushaltslage aufgefordert, beispielsweise durch eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B von damals 395 % auf 420 % für eine Einnahmenverbesserung des Haushalts 2020 um 19.000,00 € zu sorgen. In der Sitzung vom 08.06.2020 hat der Ortsgemeinderat geschlossen gegen die Erhöhung der Hebesätze gestimmt. Auch in den nachfolgenden Sitzungen konnte insbesondere aufgrund der Einlassungen der Fraktion der DvOE eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B erfolgreich vertagt werden. In der Sitzung vom 11.04.2022 wurde allerdings gegen die Stimmen der Fraktion der DvOE der Hebesatz der Grundsteuer B auf 430 % erhöht. Wenige Monate später, im Herbst 2022, hat das Land Rheinland-Pfalz die Nivellierungssätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer erhöht. Der Nivellierungssatz der Grundsteuer B wurde erhöht auf 465 %. In der Sitzung vom 06.02.2023 hat der Ortsgemeinderat einstimmig die Erhöhung der Nivellierungssätze bzw. Anpassung der Hebesätze abgelehnt mit der Begründung, die letzte Anhebung sei erst 11 Monate her, die nächste Anhebung bereits in 24 Monaten aufgrund der anstehenden Grundsteuerreform zu erwarten. Doch schon in der Sitzung vom 17.04.2023 haben die Fraktionen der CDU und der SPD eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 465 % beschlossen. Hierbei wurde insbesondere als Argument für die Erhöhung vorgebracht, dass ohne das Einhalten der vom Land vorgegebenen Nivellierungssätze eine Teilnahme am Programm Partnerschaft zu Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) nicht möglich sei. Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Der DvOE liegt eine schriftliche Auskunft des zuständigen Finanzministeriums vor, wonach die Einhaltung der vorgegebenen Nivellierungssätze keine Voraussetzung für die Teilnahme an dem PEK-Programm ist.
Trotz dieser Erhöhung hat die Kommunalaufsicht die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Erpel für die Haushaltsjahre 2023/2024 nicht genehmigt und weiterhin den nicht ausgeglichenen Haushalt beanstandet. Die DvOE hat daraufhin als einzige Fraktion Anstrengungen unternommen, und Vorschläge für die Reduzierung der Ausgaben und für die Erzielung von Einnahmen unterbreitet. In dem Haushaltsgespräch konnten durch die Vertreter der DvOE mögliche Einsparungen i.H.v. ca. 600.000 € durch Aufwandsminderungen und Rückstellungen/Begrenzungen der Investitionsvorhaben in den beiden Haushaltsjahren dargelegt werden. Aufgrund der gleichzeitigen Erhöhung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage und der Investitionen in Millionenhöhe für die geplante Kindergartenerweiterung war es trotz aller Anstrengungen nicht möglich, einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf vorzulegen.
Die Kommunalaufsicht hat die beschlossene Haushaltssatzung nicht genehmigt und auf eine weitere Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B gedrängt. In den im Rat geführten Diskussionen wurde diesmal das Argument vorgebracht, die Ortsgemeinde Erpel könne ohne einen genehmigten Haushalt nicht an dem PEK-Programm teilnehmen und sei eine weitere Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B unumgänglich. Auch dieses Argument konnte die DvOE als nachweislich falsch entkräften, auch diesbezüglich teilte das zuständige Finanzministerium auf Anfrage mit, dass ein genehmigter Haushalt ebenfalls keine Voraussetzung für die Teilnahme an dem Programm sei. Trotz aller vorgebrachten Bedenken wurde der Hebesatz der Grundsteuer B auf 610 % beschlossen, damit ist dieser um einiges höher als z.B. in Koblenz, Mainz, Frankfurt am Main oder Köln.
Die DvOE befürchtet eine weitere Erhöhung der Zahllast mit Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025. Tatsächlich dürfte dies auch der wahre Grund für die „Nötigung“ der zahlreichen Gemeinden, so auch der Ortsgemeinde Erpel, seitens der Kommunalaufsicht zur Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B sein. Da das Einkommen für die Gemeinden nach der Grundsteuerreform einkommensneutral sein soll, d. h. die Gemeinden sollen auch im Jahr 2025 nicht mehr Grundsteuer einnehmen als im Jahr zuvor, übt das Land Rheinland-Pfalz über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Druck auf die Kommunalaufsicht aus, damit diese eine Genehmigung der Haushaltssatzungen nur bei entsprechender Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer vornehmen. Damit sollen die Einnahmen in dem Vergleichsjahr 2024 in die Höhe getrieben werden.
Trotz der vorgenommenen Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 610 % wird der erforderliche Haushaltsausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt weiterhin in beiden Planjahren, also 2023 und 2024 verfehlt. Daher hätte die Kommunalaufsicht bei konsequenter Vorgehensweise auch jetzt den Doppelhaushalt nicht genehmigen dürfen. Sie weist jetzt schon darauf hin, dass die Ortsgemeinde Erpel auch in den kommenden Jahren weitere notwendige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung – sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandseite – ergreifen müsse, um das mittelfristige Ziel des Haushaltsausgleichs zu erreichen. Da jedoch in absehbarer Zeit keine weiteren Einnahmemöglichkeiten in beachtenswerter Größenordnung zu erwarten sind, ist davon auszugehen, dass spätestens bei der Frage der Genehmigung des Haushaltes für das Jahr 2025 eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B seitens der Kommunalaufsicht verlangt wird.
Die DvOE ist nicht so naiv zu glauben, dass mit einem möglichen Einstieg in die Windkraft und einer möglichen Erschließung des Gewerbegebietes Hinterheide in absehbarer Zukunft Einnahmen in eine Größenordnung erzielt werden könnten, die für einen ausgeglichenen Haushalt sorgen würden. Es wurde in der Vergangenheit versäumt, einerseits Ausgaben zu unterlassen, nur weil mit Fördermitteln gelockt wurde, beispielsweise die Erneuerung des Kuthweges zur Erpeler Ley, andererseits weitere Einnahmequellen zu erschließen. So wurde der Flächennutzungsplan für das Gewerbegebiet Hinterheide bereits vor Jahrzehnten beschlossen, getan hat sich in den ganzen Jahren der Mehrheitsregierung der CDU diesbezüglich leider nichts. Ob und wann die Erschließung des Gewerbegebietes und der Einstieg in die Windkraft verwirklicht werden kann steht aktuell noch in den Sternen, wann mit Einnahmen aus beiden Projekten zu rechnen ist, ist ebenfalls fraglich.