Wie in der Presse bereits zu lesen war, haben die Fraktionen von CDU und SPD die DvOE Fraktion überstimmt und eine neue Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen verabschiedet, die keinerlei Entlastung für die Bürger und Bürgerinnen beinhaltet.
Gegen die Stimmen und den Widerstand der DvOE wurde ein- leider sehr schlechter- Ersatz für die durch das OVG Rheinland- Pfalz für nichtig erklärte alte Satzung geschaffen. Auf dieser Basis werden nun die Ausbaukosten der Rieslingstraße neu berechnet werden.
Die DvOE hat in der Sitzung am 22.11.21 alles versucht, um die Belastungen für die Erpelerinnen und Erpeler gering zu halten. So haben wir insbesondere gefordert:
Erhöhung des Gemeindeanteils von 30% auf mind. 35%, Berücksichtigung von Vollgeschossen mit max. 15%, statt der 25% von CDU und SPD und die Verschonung (über die dafür nötige gesonderte Satzung) auf 20 Jahre heraufsetzen.
Erwartungsgemäß waren die anderen Fraktionen nicht bereit, Änderungen in der wkB-Satzung zu Gunsten der Bürger zu beschließen. Allein die Fraktion der DvOE hat sich vehement für eine Entlastung der Bürger eingesetzt. Sinn und Zweck der wkB sollte sein, die finanziellen Belastungen der Bürger auf mehr Schultern zu verteilen. Sinn ist es jedoch nicht, eine Gesamtlastenverschiebung weg von den Kommunen hin zu den Bürgern zu initiieren. Hat doch die Vergangenheit gezeigt, dass das Abrechnungssystem wkB in der Realität eben nicht so rosarot ist, wie gerne von den Befürwortern beschrieben. Die Abrechnung der Rieslingstraße war für viele ernüchternd: Bescheide im vierstelligen Bereich waren keine Seltenheit.
Aber gegen die Stimmenmehrheit von CDU und SPD war die DvOE leider machtlos. Beide Fraktionen wollten unbedingt an den alten Regelungen der Satzung festhalten, und lediglich die vom Gericht vorgegebene Umstellung auf eine Abrechnungseinheit, die Erpel und Orsberg zusammenfasst, umsetzen. Dabei hat die SPD im Wahlkampf damit geworben “…Wir setzen uns weiterhin dafür ein, die Belastung für die Bürger möglichst gering zu halten.” und die CDU rechnet den Gemeindeanteil künstlich mit Verweis auf Grundstücke, die im Eigentum der Gemeinde stehen, auf 35 % hoch.
Offenbar sind diese beiden Fraktionen auch weiterhin vollkommen unbeeindruckt von dem Unfrieden, der durch die in 2016 damals noch ohne Not begonnene Umstellung auf wkB-Abrechnung in der Gemeinde verursacht wurde. Verglichen mit den anderen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde, wurde jetzt in Erpel, die für die Bürger nachteiligste Satzung verabschiedet.
Trotz der bislang zum Teil sehr hohen Beitragsbescheide, die entgegen aller früheren Beteuerungen der CDU bis in den 4 stelligen Bereich gehen, enthält die neue Satzung keine explizite Regelung zur Ratenzahlung.
Die DvOE bedauert diese Entwicklung sehr. Seit 2017 besteht keine Rechtssicherheit zu der Abrechnung der Rieslingstraße. Mittlerweile ist wkB aufgrund der Landesgesetzeslage für die Gemeinden verpflichtend, jedoch wurde weder von CDU noch von SPD im geringsten in Erwägung gezogen, die dadurch entstehenden Belastungen für die Einwohnerinnen und Einwohner abzumildern. Statt dessen war zu hören: auf die Gemeinde kämen zukünftig viele weitere Kosten zu, man könne das nicht bezahlen, oder es müsse im Gegenzug die Grundsteuer B angehoben werden.
Wieder einmal zeigt sich also: wkB verschiebt die Kosten zu den Beitragspflichtigen. Zum Vergleich: die alte Abrechnungsmethode nach Einmalbeiträgen sah Gemeindeanteile in einer Größenordnung je nach Gewichtung des Anlieger- und Durchgangsverkehrs auch in Erpel bis 67 % vor.
Die Chance, mit einer ausgewogeneren Verteilung der Lasten im Ort ein Zeichen für eine Befriedung im Ort zu setzen und sich für die Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, wurde somit wieder von CDU und SPD in gewohnter Einigkeit vertan.